Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

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Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Ein Energieausweis für Nicht-Wohngebäude ist für alle gewerblich genutzten Gebäude erforderlich. Dazu gehören Bürogebäude, Hotels, Kaufhäuser, Industriehallen, Schulen, Krankenhäuser und andere gewerblich genutzte Immobilien. Der Ausweis ist zwingend notwendig, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder neu vermietet wird.

Dieser Ausweis ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich und gibt Aufschluss über die Energieeffizienz des Gebäudes. Er hilft nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern ist auch ein wertvolles Instrument für die Planung von energetischen Modernisierungen. Ein energieeffizientes Gebäude sorgt nicht nur für geringere Betriebskosten, sondern auch für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und ein angenehmeres Arbeitsumfeld.

Die Erstellung des Energieausweises für Nicht-Wohngebäude erfolgt durch qualifizierte Energieberater. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Erstellung des Ausweises – schnell, zuverlässig und rechtssicher.

Wer benötigt den Energieausweis?

Alle Eigentümer von gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden benötigen einen Energieausweis, wenn das Gebäude vermietet, verkauft oder neu vermietet werden soll. Dazu zählen:

✅ Bürogebäude
✅ Hotels
✅ Kaufhäuser
✅ Industriehallen
✅ Schulen
✅ Krankenhäuser

Ein Energieausweis ist zudem notwendig, wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten und die geplanten Maßnahmen für Fördermittel nachweisen müssen.

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